Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten.
Vergessen Sie bitte Ihre Versichertenkarte nicht!
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die
elektronische Gesundheitskarte
Liebe Patientin, lieber Patient,
die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild
wird endgültig abgelöst: Ab 1. Januar 2015 können
gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch
mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den
Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen.
Die alten Chipkarten sind dann ungültig.
Ärzte können alte Karten nicht mehr einlesen
Die meisten Patienten, die gesetzlich krankenversichert
sind, verfügen bereits über eine elektronische
Gesundheitskarte. Patienten, die noch keine haben,
sollten sich schnellstmöglich an ihre Krankenkasse
wenden. Denn Ärzte, Psychotherapeuten und Zahn
ärzte dürfen die alten Chipkarten nur noch bis zum
31. Dezember 2014 akzeptieren.
Die alten Versichertenkarten gelten ab 1. Januar
2015 nicht mehr, egal, welches Gültigkeitsdatum
aufgedruckt ist.
Hinweis: Privat krankenversicherte Patienten und
Versicherte sogenannter „sonstiger Kostenträger“
(z. B. Polizei) erhalten keine eGK und können weiterhin
mit der alten Karte zum Arzt gehen.
Ohne elektronische Gesundheitskarte:
Privatrechnung
Patienten, die ab 1. Januar 2015 in der Praxis keine
elektronische Gesundheitskarte vorlegen, müssen
die Behandlung privat bezahlen. Sie haben zehn
Tage Zeit, eine gültige Karte oder einen sonstigen
Versichertennachweis in der Praxis nachzureichen.
Ansonsten ist der Arzt oder der Psychotherapeut
verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen. Auch
beispielsweise Medikamente oder eine Physiotherapie
müssen Patienten privat bezahlen, wenn
sie keine eGK haben.
Sie haben noch keine elektronische Gesundheitskarte
erhalten? – Bitte setzen Sie sich so
schnell wie möglich mit Ihrer Krankenkasse in
Verbindung.
Ihr Praxisteam